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Atemschutz
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Unter Atemschutz versteht man jede Handlung, die darauf zielt, schädliche Einflüsse die über die Atmung in den menschlichen Körper gelangen können, fernzuhalten. Sind in der Umgebungsluft Atemgifte vorhanden oder reicht der Luftsauerstoff nicht aus ist ein geeignetes Atemschutzgerät zu verwenden.
Bei Brandbekämpfung ist der Atemschutz ein wesentlicher Bestandteil des Eigenschutzes geworden. Dem entsprechend gut, muss die Schulung der Atemschutzgeräteträger sein und eine zuverlässige Wartung der Geräte erfolgen.
Dadurch ist dieses Sachgebiet finanziell ein sehr aufwendiges für diese Hilfsorganisationen geworden. Denn nicht nur die Anschaffungskosten sondern auch die Folgekosten müssen berücksichtigt werden. Einerseits sind die Geräte regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern, andererseits ist auch die medizinische Tauglichkeit der Atemschutzgeräteträger in bestimmten Abständen zu überprüfen.
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Pressluftatmer
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Atemschutzgeräteträger
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Als Atemschutzgeräteträger (AGT) bezeichnet man Personen, die in der Lage sind sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig ein Atemschutzgerät zu tragen.
Aus medizinischer Sicht muss ein Atemschutzgeräteträger vor allem eine gute Lungenfunktion haben. Er darf aber auch nicht an Raumangst leiden und muss auch unter Stress besonnen handeln können. Diese Bedingungen sind notwendig, wenn Feuerwehrangehörige im Einsatz mit Atemschutzgeräten arbeiten möchte
Üblicherweise gehen Atemschutzgeräteträger nur truppweise zu zweit oder zu dritt vor, so dass einer den anderen unterstützen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. In Ausnahmefällen, wie etwa engen Schächten, kann der Geräteträger auch allein mit Seilsicherung vorgehen. Bei Brandeinsätzen ist grundsätzlich die Bereitstellung eines zusätzlichen Sicherheitstrupps für jeden Trupp vorgeschrieben. Zusätzlich dazu wird bei einer zentralen Atemschutzüberwachung aus Sicherheitsgründen der Einsatzbeginn, das Einsatzziel sowie der Druckluftstand dokumentiert.
Der Atemschutzgeräteträger hat die Ausbildung für das Tragen von Pressluftatmern, sowie den Leistungstest erfolgreich absolviert und ist berechtigt unter umluftunabhängigen Atemschutz sowie in Chemikalienschutzanzügen (CSA nach seperatem Lehrgang) im Einsatz vorzugehen. AGTs werden überall dort eingesetzt, wo die Luft wegen Sauerstoffmangels oder enthaltenen Atemgiften nicht atembar ist, z.B. bei Gefahrstoffunfällen oder Bränden.
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Atemschutzmaske
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Totmanneinrichtung
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Diese auch Totmannwarner genannten Geräte sind eine Art Bewegungsmelder. Wenn sich eine Person einige Zeit nicht bewegt oder (in manchen Fällen) bestimmte Bewegungen ausführt, wird eine programmierte Aktion ausgeführt, die zumeist durch das Betätigen einer Taste am Totmannwarner oder durch dessen Bewegen unterbrochen werden kann (Quittierung des Voralarms). Je nach Art des Arbeitsplatzes, unterscheidet sich die auszuführende Aktion.
Mobile Totmanneinrichtungen (nach FwDv7 Notsignalgeber genannt) werden zum Beispiel von Atemschutzgeräteträgern bei der Feuerwehr eingesetzt. Das Warngerät wird dabei an der Atemluftflasche oder dem Atemschutzgeräteträger befestigt und beim Anlegen der Ausrüstung aktiviert. Die Totmanneinrichtung reagiert auf Bewegungen des Feuerwehrmannes. Bleibt dieser eine gewisse Zeit (meist 20 bis 30 Sekunden) regungslos, wird ein kurzer Voralarm ausgegeben. Bewegt sich der Träger nach der Warnung nicht, wird der optische und akustische (etwa 100 dB) Hauptalarm ausgelöst. Dadurch können Helfer den Bewusstlosen einfacher lokalisieren. Teurere Totmannwarner verfügen zusätzlich über einen Temperaturalarm: Übersteigt die Umgebungsluft einen vorher eingestellten Wert, ertönt ebenfalls der Hauptalarm.
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FireFly
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Anforderungen
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Zum Tragen von (umluftunabhängigen) Atemschutzgeräten ist in Deutschland die von der Berufsgenossenschaft geforderte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz G26.3-'Arbeiten unter schwerem Atemschutz' nötig.
Diese ist für 3 Jahre, bei über 50-jährigen nur 1 Jahr, gültig und muss dementsprechend regelmäßig wiederholt werden. Hierbei wird getestet, ob die Person die nötige körperliche Verfassung zum Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Sie setzt sich zusammen aus Lungenfunktionstest, EKG, Belastungs-EKG, Urinuntersuchung, Thorax-Röntgen (wegen der Strahlenbelastung nur alle 72 Monate).
Zusätzlich zu dieser Untersuchung muss der Atemschutzgeräteträger jährlich eine Belastungsübung absolvieren. Diese besteht aus einer Atemschutzübungsstrecke und mehreren Arbeitsgeräten. Insgesamt müssen während der Übung 80 kJ, bei über 50-jährigen Personen 60 kJ Arbeit erbracht werden. Beispielsweise könnte diese Leistung folgendermaßen erbracht werden: 50 m Atemschutzübungsstrecke, 12 m Endlosleiter, 3 min Trimmradfahren, 300 m Laufband, sowie 14 Züge à 25 kg auf 2 m mittels Hammer. Dabei müssen alle Tests unter der kompletten Persönlichen Schutzausrüstung und unter umluftunabhängigem Atemschutz durchgeführt werden.
Zudem sollte pro Jahr eine Einsatzübung in der Praxis erbracht werden. Diese kann ein realer Einsatz oder eine dementsprechende Übung sein.
Wird eine der o.g. Bedingungen nicht erfüllt, verliert der Atemschutzgeräteträger seine Einsatzfähigkeit und stellt im Einsatzfall eine Gefahr für sich und andere dar. Die Einsatzfähigkeit kann auch durch längere Krankheit verloren gehen. Es kann eine erneute Untersuchung nach dem Grundsatz der G26.3 erforderlich sein.
Da der Einsatz als Atemschutzgeräteträger eine enorme körperliche Belastung darstellt, sind alle AGT's gehalten, sich entsprechend fit zu halten.
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Hammer & Endlosleiter
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Fachdienstleiter
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Denis Lange |
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